Internationales Yachtrecht

Harris & Moure hat umfangreiche Erfahrungen in der Vertretung sowohl von Käufern als auch von Verkäufern von Vergnügungsschiffen. Neben unserer Betreuung eines der größten Yachthändler der Nordwestpazifikküste vertreten wir Yachtkäufer in deren Vertragsbeziehungen mit Yachthändlern und -herstellern. Wir können Sie ebenfalls in den verschiedenen Steuerangelegenheiten beraten, welche sich aus Ihrem Yachtkauf ergeben können. Wir sind wahrscheinlich am besten bekannt für die energische Vertretung unserer Mandanten, welche Yachteigentümer sind, in der Durchsetzung von Regressansprüchen aufgrund fahrlässiger Reparatur- und Herstellerleistungen gegen örtliche Yachtclubs.

Wir wissen, dass die Bedürfnisse unserer Mandanten in ihren Yachtangelegenheiten oft ganz verschieden von denen der Unternehmen sind, die wir betreuen, und wir handeln dementsprechend. Obwohl wir verschiedene bekannte Persönlichkeiten in unserer Tätigkeit im Yachtrecht betreuen konnten, werden Sie deren Namen nicht auf unserer Webseite als Mustermandate sehen.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, damit wir erfahren, wie wir Ihnen in Ihren Yachtangelegenheiten helfen können. Unsere Erstberatung ist immer kostenlos.