

| Markenanmeldung In China - Ein Kurzer Leitfaden |
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Obwohl in der Vergangenheit in den Medien eine Reihe von Artikeln veröffentlicht wurde, welche den mangelnden Schutz des geistigen Eigentums in China stark kritisierten, ist darauf hinzuweisen, dass in diesen Artikeln immer versäumt wurde zu erwähnen, dass in den meisten Fällen der Fehler beim ausländischen Unternehmen lag und nicht in der chinesischen Gesetzgebung. Tatsache ist, dass viele ausländische Unternehmen ihre Warenzeichen nicht in China anmelden und sich daher auch nicht über dortige "Rechtsverletzungen" beschweren können. Um Schutz durch die chinesische Gesetzgebung genießen zu können, muss das ausländische Unternehmen seine Marken in China anmelden und ein umsichtiger Geschäftsmann wird dies tun, bevor er in China investiert. Tatsächlich gibt es zahlreiche Personen in China, die ihren Lebensunterhalt damit verdienen, sich ausländische Warenzeichen widerrechtlich anzueignen und dann eine Lizenz an diesen Warenzeichen an den ursprünglichen Eigentümer zu verkaufen. Sobald man sich mit der Tatsache angefreundet hat, dass China wie die meisten Länder im weltweiten Vergleich ein Land ist, in dem die zuerst erfolgte Warenzeichenanmeldung Vorrang hat, ist verständlich, wie leicht eine solche widerrechtliche Aneignung ist und wie leicht es aber auch ist, hiergegen vorzubeugen. Der Umstand, dass Sie Ihr Produkt in China nur zum Export herstellen lassen, verringert in keiner Weise die Notwendigkeit, Ihr Warenzeichen in China schützen zu lassen. Sobald jemand "Ihr" Warenzeichen in China angemeldet hat, ist es dieser Person möglich, Ihr Produkt an der Grenze anhalten zu lassen und die Ausfuhr aus China zu verhindern. Und der Schutz eines Warenzeichens in China ist tatsächlich sehr einfach; er besteht lediglich in dessen Anmeldung. Die Voraussetzungen zur Anmeldung eines Warenzeichens in China sind denjenigen in den meisten anderen Ländern ziemlich ähnlich. Das Warenzeichen darf nicht mit einem existierenden chinesischen Warenzeichen kollidieren und muss unverwechselbar sein. In China ist die Anmeldung von allen Marken für Produkte, Dienstleistungen, Kollektivmarken und Kennzeichnungsmarken möglich. Das chinesische Markenamt unterhält eine zentralisierte Datenbank aller angemeldeten und beantragten Marken. Markenanmeldungen, welche einer ersten Prüfung standhalten, werden durch das Markenamt veröffentlicht. Im Anschluss haben Dritte die Möglichkeit, während 3 Monaten gegen die Marke Widerspruch einzulegen. Wenn kein Widerspruch eingelegt worden ist oder das Markenamt einen Widerspruch geprüft und zurückgewiesen hat, gilt die Marke als angemeldet. Ist der Widerspruch erfolgreich, wird die Markenanmeldung zurückgewiesen. Gegen die Zurückweisung der Anmeldung kann ein Rechtsmittel vor dem State Administration of Industry and Commerce Trademark Review & Approval Board (Staatliche Industrie- und Handelsbehörde für Markenüberprüfungen) und vor dem Obersten Volksgericht eingelegt werden. Nach unseren Erfahrungen sind Widersprüche gegen Markenanmeldungen sehr selten. Eine angemeldete Marke bietet einen überraschend umfangreichen Schutz für ausländische Unternehmen in China. Wenn ein ausländisches Unternehmen erfährt, dass sein Markenrecht in China verletzt wurde, stehen ihm eine Reihe von Klagen bzw. anderer Verteidigungshandlungen zur Verfügung. Es ist in der Regel ratsam, die Verteidigung einer Marke gegen das rechtswidrig handelnde Konkurrenzunternehmen auf mehre Säulen zu stützen. Der ausländische Eigentümer der Marke sollte zunächst den Rechtsverletzer auf Zahlung von Schadensersatz verklagen sowie einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz mit dem Ziel der sofortigen Untersagung des rechtswidrigen Markengebrauchs einreichen. Die chinesischen Gerichte in den Industrie- und Handelszentren des Landes sind in der Regel bereit, den durch das nationale Markenrecht in der Theorie bestehenden Schutz ausländischen Unternehmen auch in der Praxis zuzuerkennen. Die Verletzung einer eingetragenen Marke ist in China ein Strafdelikt. In ernsten Fällen einer solchen Verletzung kann eine Anzeige vor dem Staatsanwalt oft eine strafrechtliche Verfolgung des rechtswidrig Handelnden mit sich bringen. Die chinesische Polizei wird das jeweilige Geschäft schließen und die gefälschten Waren beschlagnahmen. Die Gerichte sind in der Lage, jeweils Bußgelder oder Gefängnisstrafen zu verhängen. Wenn die gefälschte Ware für den Export bestimmt ist, wird eine Mitteilung an die chinesische Zollbehörde deren Ausfuhr verhindern.
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