

| Lehman – Pleite |
Harris & Moure bildet Gläubigergruppe zur Anmeldung von InsolvenzansprüchenAm 15. September 2008 hat die Lehmann Brothers Holding Inc. mit Sitz in New York Gläubigerschutz nach Kapitel 11 des US-amerikanischen Insolvenzrechts (Chapter 11 des Bancruptcy Act) angemeldet. Am 19. September 2008 wurde für die Lehman Brothers Inc. in New York, einer 100%igen Tochtergesellschaft von Lehman Brothers Holding Inc., die Liquidation des Unternehmens angeordnet. En US-amerikanisches Insolvenzgericht hat am gleichen Tag die Veräußerung von Vermögensgegenständen der Lehman Brothers Inc. an Barclays Capital gestattet. Eine englische Tochtergesellschaft, die Lehman Brothers International (Europe) mit Sitz in London hat Insolvenz angemeldet und steht seitdem unter Zwangsverwaltung. Ferner wurde einer niederländischen Tochtergesellschaft, der Lehman Brothers Treasury Co. B.V., vorläufiger Zahlungsschutz vom zuständigen Gericht in Amsterdam gewährt. Sowohl die Lehman Brothers Holding Inc. als auch die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. sind Emittenten von auch in Deutschland angebotenen Wertpapieren und Zertifikaten. Sind Sie im Besitz von Lehman Brothers‘ Zertifikaten? Möchten Sie diese Forderungen in der Insolvenz anmelden? Möchten Sie Schadensersatzansprüche gegen Ihre beratende Bank geltend machen? Hinsichtlich der rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des oben dargestellten Sachverhaltes auf die Gläubigerrechte aus Wertpapieren oder Lehman Brothers‘ Zertifikaten, die von einer der Gesellschaften emittiert worden sind, ist zu unterscheiden, welche der Gesellschaften Emittentin ist. Diese Information ist häufig nicht offensichtlich, manchmal finden sich in den Werbeprospekten oder ausgehändigten Dokumenten Ihrer Bank Hinweise hierzu. Ansprüche aus Zertifikaten, die von dem Mutterkonzern, der Lehman-Brothers Holding Inc. emittiert wurden, sind in New York anzumelden. Ansprüche aus Zertifikaten, die von der Lehman-Brothers Treasury Co. B.V. emittiert wurden, sind im Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht in Amsterdam anzumelden. Bei diesen Zertifikaten kommen aber zusätzliche Ansprüche in den amerikanischen Insolvenzverfahren in Betracht, wenn der Mutterkonzern als Garant haftete. Es kommt im Einzelnen auf die Anleihebedingungen an, welche wir gern für Sie prüfen. 1. Wertpapiere emittiert von Lehman Brothers Holding Inc. (New York) – Insolvenzverfahren in den USADas “Chapter-11-Verfahren” der Lehman Brothers Holdings Inc. läuft vor dem Insolvenzgericht Südliches New York. Nachträglich haben des Weiteren 16 Lehman Brothers-Gesellschaften “Chapter-11“-Insolvenzanträge gestellt. Alle Insolvenzverfahren dieser Gruppe wurden dem Richter James M. Peck zugewiesen und werden unter dem Az. 08-13555 geführt. Das US-amerikanische „Chapter-11-Verfahren“ ist auf den Erhalt und die Fortführung des Unternehmens ausgerichtet. Informationen über den Ablauf des Verfahrens können unter http://www.nysb.uscourts.gov eingesehen werden. Über genaue Quoten kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden. Gern beraten wir Sie bei der Anmeldung Ihrer Ansprüche im Insolvenzverfahren. Harris & Moure stellt derzeit eine Gläubigergruppe zusammen, um diese kostengünstig und effizient in deren Forderungsanmeldung in der Insolvenz zu unterstützen und über neueste Entwicklungen regelmäßig zu informieren. Für eine individuelle Beratung wenden Sie sich bitte an Frau Rechtsanwältin und Attorney-at-Law Nadja Vietz ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it ). Es wurde noch keine Frist für die Anmeldung von Ansprüchen erlassen. Eine schnellstmögliche Anmeldung hilft Ihnen jedoch, Ihren Anspruch zu wahren. Sobald eine Frist bestimmt wird, müssen Ansprüche innerhalb derselben angemeldet werden. Ansprüche, die nicht vor Fristablauf angemeldet werden, sind von der Verteilung der Liquidationsmasse ausgeschlossen. 2.Wertpapiere emittiert von Lehman Brothers Inc. (New York) – SIPA-Verfahren in den USAAm 2. Oktober 2008 hat das Insolvenzgericht dem Antrag der amerikanischen SIPC stattgegeben und der Liquidierung der Lehman Brothers Inc. zugestimmt. Die SIPC ist die Securities Investors Protection Corporation, eine Entschädigungseinrichtung ähnlich der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken (EdB). Dieses Liquidationsverfahren nach dem Security Investors Protection Act (SIPA) wird ebenfalls vor dem Insolvenzgericht Südliches New York geführt. Liquidator ist in diesem Verfahren James W. Giddens, das Aktenzeichen 08-AP-01420. Teilnehmen an diesem SIPA Liquidationsverfahren können alle Kunden der Lehman-Brothers Inc. Basierend auf der Veröffentlichung des Liquidationsbeschlusses am 1. Dezember 2008 läuft die 60-tägige Anmeldefrist für einen Teil der Forderungen bis zum 30. Januar 2009. Eine weitere Frist besteht bis zum 1. Juni 2009. Hiervon werden nur die Gläubiger benachrichtigt, die zum Eröffnungszeitpunkt bekannt waren. Gern prüfen wir für Sie, welche Anmeldefrist Anwendung findet. Eine verfristete Anmeldung kann zum Verlust Ihrer Ansprüche führen, weshalb wir eine schnellstmögliche Anmeldung empfehlen. Wenden Sie sich unverbindlich an Frau Rechtsanwältin und Attorney-at-Law, Nadja Vietz ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it ). 3.Wertpapiere emittiert von Lehman Brothers Treasury Co. B.V. (Amsterdam) – Insolvenzverfahren in den NiederlandenAm 8. Oktober 2008 wurde die Lehman Brothers Treasury Co. B.V. als insolvent erklärt. Insolvenzverwalter ist Herr Rechtsanwalt Schimmelpennink (http://www.houthoff.com/index.php?id=236&t=1). 4.Ansprüche gegen die beratenden Banken in DeutschlandMögliche Ansprüche aus Prospektfehlerhaftung und Beraterhaftung können im Einzelfall bestehen. Derartige Ansprüche müssen gegenüber der jeweiligen ausgebenden Bank geltend gemacht werden. So mussten bei der Emission der Zertifikate nach dem Wertpapierprospektgesetz Prospekte erstellt werden, die die Anleger umfassend und richtig informierten und über alle Risiken aufklärten. In einigen Fällen wurde auf die bestehenden Risiken jedoch nicht ausreichend hingewiesen bzw. wurden in Werbeprospekten Angaben zum Emittenten sogar verschleiert, um die Anleger zu täuschen. Es wurden nicht alle Provisionen und Kick-Back-Zahlungen erkennbar gemacht, was eine Haftung mit sich bringen kann. Ferner können Beratungsfehler der betreuenden Banken vorliegen. Grundsätzlich wird nach der Rechtsprechung eine anleger- und anlagengerechte Beratung gefordert, wobei es hier mitunter erhebliche Defizite gab. Ansprüche müssen in jedem einzelnen Fall geprüft werden und ein in Deutschland zugelassener Anwalt sollte konsultiert werden. Bitte setzen Sie sich für eine individuelle Beratung fristwahrend mit uns in Verbindung. Ihr deutschsprechender Kontakt in unserem Haus ist Frau Rechtsanwältin und Attorney-at-Law Nadja Vietz ( This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it ). |
