Internetbetrug /Internetprozessrecht /Verfahren gegen Internetkreditkartenunternehmen /Internetverträge

Prozessrechtsfälle aufgrund Internetbetruges stellen derzeit den am schnellsten wachsenden Beratungsbereich unserer Kanzlei dar. Jeden Tag halten Einzelhändler, Großhändler und Kreditkartenunternehmen Geld oder Produkte zurück, welches oder welche ihnen nicht gehören. Der mangelnde persönliche Kontakt und der internationale Hintergrund des Internets führen dazu, dass derartige Handlungen einen relativ leichten und sicheren Weg darstellen, um sich mit fremdem Eigentum aus dem Staub zu machen. Aufgrund der Verbreitung des Internets und dessen Anonymität stellt dieses fruchtbaren Boden für eine ganze Reihe von Betrugstatbeständen dar.

Harris & Moure muss als Vorreiter in derartigen Verfahren angesehen werden. Unsere umfangreichen Erfahrungen in internationalen Betrugsfällen sowie in der weltweiten Ermittlung von vollstreckbarem Vermögen haben uns für die Bearbeitung derartiger Internetfälle befähigt. Wir haben eine große Anzahl von Internethändlern in deren Zahlungsansprüchen gegen verschiedenste Kreditkartenunternehmen aufgrund der Einbehaltung von Geldern vertreten. Wir bearbeiten bzw. haben derartige Fälle bearbeitet gegen PaySystems, GlobalClear, Multicards, SCS Offshore, IpaySoft und Commercecoinz sowie viele andere.

Obwohl jeder Betrug verschieden ist, sind die Voraussetzungen, um in einem solchen Fall zu obsiegen, fast immer dieselben. In der Bearbeitung derartiger Fälle tragen wir zunächst so viele Informationen wie möglich hinsichtlich des Betruges und des Beklagten zusammen und nutzen diese sodann, um entweder eine gütliche Einigung zu erzwingen oder vor Gericht zu obsiegen. Diese Fälle sind selten schnell und einfach zu handhaben, aber unsere Liste an Erfolgen für unsere Mandanten zeigt, dass sie eine Verfolgung meist wert sind.

Internetbetrug verlangt ein schnelles Tätigwerden.

Wenn Sie das Opfer eines solchen Internetbetruges sind, müssen Sie schnell handeln. Ein zu langes Warten wird denen, die im Besitz Ihres Geldes oder Ihrer Güter sind, nur Zeit geben, ihre Spuren zu verwischen und ihr eigenes Vermögen sowie ihre Handlungen besser zu verbergen. Zur selben Zeit ist es wichtig, den Täter nicht auf seine von Ihnen eingeleitete rechtliche Verfolgung aufmerksam zu machen. Das Element der überraschung ist wichtig und das schnelle Anhängigmachen einer Klage kann oft die einzige Möglichkeit eines Zugriffs auf das Vermögen des Täters darstellen.

Internetverträge

Neben unserer Tätigkeit bei der Bearbeitung von Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit Internetbetrugsfällen beraten wir unsere Mandanten auch bei der Ausarbeitung von deren Internetverträgen. Unsere Erfahrung mit derartigen Verfahren sowie den verschiedenen Fällen des Internetbetruges hilft uns dabei, Verträge zu entwerfen, welche die Wahrscheinlichkeit künftiger Probleme verringern und gleichzeitig die Lösung eines solchen Problems, sollte es dennoch auftreten, vereinfachen. Wenn Sie im Kauf oder Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen über das Internet tätig sind, kontaktieren Sie uns. Wir können Ihnen hierbei wertvolle Hilfe anbieten.