

| Internationales und US-amerikanisches Gesellschaftsrecht |
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Harris & Moure berät Aktiengesellschaften, Personengesellschaften, GmbHs und Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder in deren Gesellschaftsrechtsangelegenheiten, wobei wir über vertiefte Sachkenntnisse in folgenden Bereichen verfügen:
Die von uns in der jüngsten Vergangenheit und derzeit bearbeiteten Fälle umfassen die gesellschaftsrechtliche Beratung eines der größten Entwicklungsunternehmen von Alaska, die Beratung eines weltweit führenden Unternehmens im Fang und der Verarbeitung von Meeresfrüchten, den Erwerb internationalen Geschäftsvermögens für ein US-Unternehmen, internationale Warenzeichen- und Lizenzanmeldungen im Informatikbereich, den Abschluss von multinationalen Geschäftstransaktionen und die gesellschaftsrechtliche Beratung für zahlreiche sich im Anfangsstadium befindliche als auch Einkommen erwirtschaftende Informatikunternehmen. Wie auch unsere anderen Beratungsbereiche hat unsere Tätigkeit im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht starken internationalen Bezug. Aufgrund unserer langjährigen Praxis in diesen Bereichen konnten wir eine enge Zusammenarbeit mit Buchhaltern, Bankiers und im internationalen Bereich erfahrenen Immobilienberatern aufbauen. Wir können Sie ebenfalls dabei unterstützen, eine Finanzierung für Ihr Unternehmen zu finden, und Ihnen beim Kauf oder der Anmietung von Grundeigentum für Ihr Unternehmen zur Seite stehen. Wir helfen unseren Mandanten ebenfalls bei der Abfassung deren Verträge nach Aufnahme der Unternehmenstätigkeit sowie bei der Beilegung von streitigen Konflikten. Jeder Unternehmer möchte schnell für seine Dienstleistungen bezahlt werden. Wir sind erfahren in der Beitreibung offener Forderungen und können Sie bei der Durchsetzung der Ihnen geschuldeten Beträge unterstützen. Unsere Erfahrungen im Bereich internationaler Handelsgeschäfte lassen sich in drei größere Kategorien einordnen: (1) die weltweite Vertretung von amerikanischen, asiatischen und europäischen Privatpersonen sowie Unternehmen in Tätigkeiten wie Mergers & Acquisitions, in der Errichtung von Betriebsstätten und im Abschluss von Lizenzverträgen; (2) die Vertretung von ausländischen Privatpersonen und Unternehmen bei deren Investitionen oder Geschäftstätigkeiten in den USA und (3) die Vertretung von amerikanischen und internationalen Unternehmen in Joint Ventures, strategischen Kooperationen und Projektfinanzierungen. In Harris & Moure's internationaler Abteilung arbeiten Rechtsanwälte, welche eine Vielzahl von Sprachen beherrschen und in den verschiedensten Ländern zugelassen sind. Wir sind bekannt dafür, dass wir eine praxisorientierte Rechtsberatung in den jeweiligen komplexen Geschäfts- und Rechtssystemen anbieten können, in denen unsere Mandanten tätig sind. Wir sind jedoch vor allem dafür bekannt, dass wir zum äußersten gehen und unser Bestes tun, um Ihr Unternehmen zu einem internationalen Erfolg zu bringen. Internationale Verträge Besonders stolz sind wir auf die praktischen Lösungen, welche wir beim Entwurf internationaler Verträge für unsere Mandanten anbieten können. Wir haben lange genug im internationalen Recht gearbeitet, um zu wissen, dass das, was in der Theorie oder in den Vereinigten Staaten gut ist, von keinerlei Nutzen für Sie sein kann, Internationale Unternehmensgründung (Repräsentanzbüro, Zweigstelle, "Wholly Foreign Owned Entities -WFOE" (Gesellschaft mit 100% ausländischem Kapital)) Wir sind bekannt für unsere Beratung amerikanischer und europäischer Unternehmen bei der Strategieplanung und Strukturierung deren Geschäftsaktivitäten in China, Russland, Korea, Vietnam und Japan, wobei diese normalerweise in Form einer "Wholly owned foreign entity - WFOE" (Gesellschaft mit 100% ausländischem Kapital) oder einer Repräsentanz vorgenommen werden. Wir beraten und unterstützen bei der Durchführung aller notwendigen Anmeldungen. Bitte lesen Sie mehr über unsere Gesellschaftsrechtsberatung für China, Russland und Spanien/Deutschland. Gründung von US-Unternehmen (Aktiengesellschaften, GmbHs, Personengesellschaften) Wir haben langjährige Erfahrungen in der Unterstützung ausländischer Unternehmen bei der Gründung ihrer amerikanischen Tochtergesellschaften sowie der Aufnahme deren Geschäftsbetriebs. Wir können Sie hinsichtlich der angemessenen Rechtsform beraten und Ihnen bei der Gründung umfassend zur Seite stehen. Wir können des Weiteren sicherstellen, dass Sie die richtigen Bundes-, staatlichen und lokalen Genehmigungen einholen, und Sie beim Entwurf von Mietverträgen, Arbeitsverträgen und Kaufverträgen unterstützen. Unsere Mandanten können bestätigen, dass die Fähigkeit unserer Anwälte, in einer Vielzahl verschiedener Sprachen zu arbeiten, bei der Beratung ausländischer Unternehmen und der Darstellung des amerikanischen Rechtssystems von großem Wert ist. Wir haben zahlreichen Personen aus aller Welt bei der Umsetzung ihres Traums von einem eigenen US-amerikanischen Unternehmen helfen können. Hierbei arbeiten wir zunächst mit unseren Mandanten an der Bestimmung der angemessenen Rechtsform für deren Geschäftsbetrieb. Wir erklären unseren Mandanten die Unterschiede zwischen Aktiengesellschaften, Personengesellschaften, GmbHs und anderen Rechtsformen und helfen bei der Auswahl der passenden Form. Sobald diese Wahl getroffen ist, entwerfen wir alle notwendigen Dokumente, einschließlich der Gründungsurkunde, Gründungsniederschrift, der Satzung, Gesellschafterverträge, Kaufverträge und Joint Venture Vereinbarungen. Wir können Sie bei der Unternehmensgründung in jedem amerikanischem Staat, einschließlich Delaware, Nevada und Florida, beraten. Die Form, die Sie für Ihr US-amerikanisches Unternehmen wählen, wird entscheidend für die Besteuerung des Unternehmens sowie die Haftung der einzelnen Gesellschafter sein. Eine Reihe von Faktoren fließen in die Wahl der richtigen Rechtsform ein, so die Anzahl und die Beziehung der betreffenden Gesellschafter untereinander, die Art des Geschäfts und dessen erwarteter Profit sowie das erwartete Haftungsrisiko, die Nationalität der Gesellschafter und Ort und Art der Aufnahme der Tätigkeit der Gesellschaft. US-amerikanische Gesellschaften lassen sich in fünf Haupttypen einteilen: Aktiengesellschaften (AG) des C-Typs, Aktiengesellschaften des S-Typs, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), Personengesellschaften und Einzelkaufmann. In den meisten Fällen ist die Gründung einer GmbH angebracht. Für einen kurzen überblick über die Vor- und Nachteile von AGs, GmbHs und Personengesellschaften klicken Sie bitte hier. |


