Vor und Nachteile

Aktiengesellschaft

Eine Aktiengesellschaft (AG) ist eine von den Gesellschaftern, welche generell Aktionäre genannt werden, unabhängige selbständige Rechtspersönlichkeit. Die Rechtsform der AG schützt normalerweise deren Gesellschafter vor Haftungsansprüchen hinsichtlich der Gesellschaftsschulden und anderer Verbindlichkeiten. Im Fall der C-AG unterliegt die Gesellschaft der Umsatzsteuerpflicht, gleichzeitig müssen jedoch die Aktionäre auch die an sie ausgezahlten Dividenden versteuern. Das Einkommen der S-AG fließt hingegen direkt den Aktionären zu, womit eine Besteuerung auf Gesellschaftsebene vermieden werden kann. Da das US-amerikanische Recht zwingend vorschreibt, dass es sich bei den Aktionären der S-AG um US-amerikanische Staatsangehörige bzw. Personen mit Wohnsitz in den USA handeln muss, kommt diese Rechtsform in der Regel nicht für ausländische Unternehmen und Privatpersonen in Betracht.

Die aufgrund von Besonderheiten des jeweiligen Bundesrechtes bestehenden Vorteile einer Unternehmensgründung in Delaware und Nevada existieren mittlerweile nicht mehr. Unsere Anwälte werden mit Ihnen zusammenarbeiten, um die richtige Rechtsform sowie den richtigen Standort für Ihr Unternehmen zu wählen.

Vorteile:

  • Gesellschafter haften in der Regel nicht für Gesellschaftsschulden und -verbindlichkeiten.
  • Der Gesellschaftsumsatz unterliegt nicht der Sozialversicherungs- und Krankenversicherungsabgabe.
  • Die Rechtspersönlichkeit besteht auch nach dem Tod eines Aktionärs weiter.
  • Grosse Flexibilität hinsichtlich der übertragung von Aktien.
  • Aktionäre können Steuervorteile aus der gleichzeitigen Stellung als Angestellte und Aktionäre genießen.

Nachteile:

  • Normalerweise die komplizierteste und teuerste Rechtsform in der Gründung und Unterhaltung.
  • C-AGs unterliegen "doppelter Besteuerung."
  • S-AGs können nicht von ausländischen Gesellschaftern gehalten werden.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) weisen einen den AGs ähnlichen Haftungsschutz auf, sind jedoch einfacher zu gründen und zu unterhalten und verschaffen den Gesellschaftern oft wesentliche Steuervorteile. Da die Gesellschafter der GmbH und nicht die GmbH selber umsatzsteuerpflichtig sind, kann mit der Wahl der Rechtsform der GmbH eine "doppelte Besteuerung" vermieden werden. Gleichzeitig wird jedoch die GmbH wie die AG als eine von ihren Gesellschaftern unabhängige und selbständige Rechtspersönlichkeit angesehen, womit die Gesellschafter in der Regel nicht für die Gesellschaftsschulden und -verbindlichkeiten haften.

Vorteile:

  • Die Gesellschafter haften in der Regel nicht für die Gesellschaftsschulden und -verbindlichkeiten.
  • GmbHs unterliegen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit weniger Regeln und Vorschriften als AGs.
  • GmbHs werden wie Personengesellschaften besteuert, womit eine "doppelte Besteuerung" vermieden werden kann.

Nachteile:

  • Gewinnausschüttungen an die Gesellschafter werden als Einkünfte aus selbständiger Erwerbstätigkeit angesehen, unabhängig davon, ob es sich tatsächlich um Arbeitslöhne oder Ausschüttungen handelt.
  • Teurer in der Gründung und Unterhaltung als der Einzelkaufmann oder die Personengesellschaft.

Personengesellschaft

Personengesellschaften verfügen nicht über eine von den Gesellschaftern unabhängige Rechtspersönlichkeit. Wenn keine entgegenstehende Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern existiert, ist jeder Gesellschafter für alle Gesellschaftsschulden und -verbindlichkeiten haftbar, selbst wenn diese durch einen anderen Gesellschafter eingegangen wurden.

Vorteile:

  • Relativ einfach und billig in der Gründung und Unterhaltung.
  • Gesellschaftsanteile können verschiedenen Personen zustehen.
  • Unterliegt nicht der "doppelten Besteuerung."

Nachteile:

  • Die Gesellschafter sind einer unbeschränkten persönlichen Haftung ausgesetzt.
  • Komplizierte übertragungsvorschriften für Gesellschaftsanteile.