Chinesisches Recht / Chinesische Investitionen / Outsourcing in China
Unsere chinesische Abteilung - Verschieden im Design
Unsere chinesische Abteilung ist der Teil unserer Kanzlei, welcher am schnellsten gewachsen ist. Unsere Praxis des chinesischen Rechts ist so angelegt, dass sie sich vom Standardmodell der Beratung amerikanischer Mandanten in deren Rechtsangelegenheiten mit China abhebt. Sie ist verschieden hinsichtlich der Anwälte, welche die chinesischen Rechtsangelegenheiten unserer Mandanten bearbeiten (jeweils im chinesischen Gesellschafts- und Handelsrecht und im chinesischen Prozessrecht), verschieden hinsichtlich der Art unserer Mandanten, die Geschäftsbeziehungen mit China unterhalten, verschieden hinsichtlich der Kontakte, die wir in China haben, und, was am wichtigsten ist, verschieden hinsichtlich der Art, in welcher wir die uns übertragenen Angelegenheiten des chinesischen Rechts bearbeiten.
Rechtsanwälte mit Erfahrungen im chinesischen Recht. Vertraut mit der chinesischen Sprache und Kultur.
Unsere Rechtsanwälte haben im chinesischen Recht gearbeitet schon lange bevor das Chinageschäft ein heißes Thema war. Wir sind in China seit dessen Öffnung zum Westen gegen Ende der 70er Jahre und insbesondere in der Bearbeitung chinesischer Rechtsangelegenheiten und in der juristischen Ausbildung in China seit 1984 tätig.
Steve Dickinson, der unsere chinesische Abteilung leitet, begann seine Studien der chinesischen Sprache und Kultur im Jahre 1975. Er beherrscht sowohl das gesprochene als auch das geschriebene Chinesisch perfekt. Seine intensive Arbeit in China erstreckt sich sowohl auf die Bearbeitung rechtlicher Fälle als auch auf die Erteilung von Kursen der juristischen Ausbildung. Mitte der 90er Jahre war er Direktor des Programms der Universität Washington zur Ausbildung chinesischer Anwälte. Als Rechtsprofessor hat er ebenfalls ein innovatives Programm über internationale Vertragsverhandlungen gelehrt und ausführliche Studien in der praktischen Anwendung des Urheberrechts in China betrieben. Auf chinesischer Seite war Steve der erste Rechtsanwalt, welcher durch eine unabhängige Anwaltskammer zur Erteilung von Kursen nach China eingeladen wurde, und er erteilt nach wie vor häufig Kurse über internationales Recht in China. Steve hat ebenfalls als Gastdozent (auf Chinesisch) an einem Programm der Universität Peking über chinesisches Urheberrecht teilgenommen.
Unsere Mandanten sind ebenfalls verschieden
Im Rahmen unserer chinesischen Rechtspraxis konzentrieren wir uns, wie in unserer übrigen Arbeit, auf kleine und mittelständige Unternehmen. Obwohl kaum etwas in der chinesischen Rechtspraxis jemals als typisch bezeichnet werden könnte, weisen die von uns bearbeiteten Fälle im chinesischen Unternehmens- und Prozessrecht alle ähnliche Züge auf. Die unternehmensrechtliche Komponente unserer Arbeit im chinesischen Recht erstreckt sich für gewöhnlich auf die Beratung amerikanischer oder europäischer Unternehmen, welche die Errichtung von Produktionsstätten in China wünschen, sowie den Schutz deren Urheber- und Markenrechte. Die prozessrechtliche Seite unserer Beratung im chinesischen Recht umfasst unsere Unterstützung amerikanischer und europäischer Unternehmen in der Durchsetzung deren Ansprüche gegen Unternehmen in China und Hongkong, welche Urheberrechte verletzt, Vertragszahlungen nicht vorgenommen oder mangelhafte Ware hergestellt haben. Unsere Mandanten in der chinesischen Rechtspraxis sind verschieden, weil sie nicht über eine eigene interne Rechtsabteilung verfügen und die Anwälte, mit denen sie normalerweise zusammenarbeiten, im chinesischen Recht nicht bewandert sind.
Warenzeichen in China: absolut notwendig
Sie haben zu hart daran gearbeitet, Ihren Namen aufzubauen, um ihn in China zu verlieren. Es gibt tatsächlich Leute in China, die sich ihren Lebensunterhalt damit verdienen, sich ausländische Warenzeichen widerrechtlich anzueignen und dann eine Lizenz an diesen Warenzeichen an den ursprünglichen Eigentümer zu verkaufen. Sobald man sich mit der Tatsache angefreundet hat, dass China wie die meisten Länder im weltweiten Vergleich ein Land ist, in dem die zuerst erfolgte Warenzeichenanmeldung Vorrang hat, ist verständlich, wie leicht eine solche widerrechtliche Aneignung ist und wie leicht es aber auch ist, hiergegen vorzubeugen. Der Umstand, dass Sie Ihr Produkt in China nur zum Export herstellen lassen, verringert in keiner Weise die Notwendigkeit, Ihr Warenzeichen in China schützen zu lassen. Sobald jemand "Ihr" Warenzeichen in China angemeldet hat, ist es dieser Person möglich, Ihr Produkt an der Grenze anhalten zu lassen und die Ausfuhr aus China zu verhindern.
Und der Schutz eines Warenzeichens in China ist tatsächlich sehr einfach; er besteht lediglich in dessen Anmeldung.
Die Voraussetzungen zur Anmeldung eines Warenzeichens in China sind denjenigen in den meisten anderen Ländern ziemlich ähnlich. Das Warenzeichen darf nicht mit einem existierenden chinesischen Warenzeichen kollidieren und muss unverwechselbar sein. In China ist die Anmeldung von allen Marken für Produkte, Dienstleistungen, Kollektivmarken und Kennzeichnungsmarken möglich. Eine chinesische Markenanmeldung bietet ausländischen Unternehmen einen erstaunlichen Umfang an Schutz in China. Wenn ein ausländisches Unternehmen erfährt, dass seine Marke in China verletzt wurde, stehen ihm mehrere rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Für weitere Informationen über chinesisches Markenrecht lesen Sie bitte unseren Artikel Markenanmeldung in China - ein kurzer Leitfaden.
Die praktische Lösung ist immer unser Ziel
Unser Ziel in der Verhandlung von Unternehmensverträgen und -geschäften in China ist die effektive Durchsetzung der Ziele unseres Mandanten zu niedrigsten Kosten. Wir vermeiden sorgfältig solche Vertragsklauseln, welche nach US-amerikanischem Recht möglich sind, aber nach chinesischem Recht oder chinesischen Geschäftspraktiken versagen. Die praktische Lösung ist immer unser Ziel. Unsere Partner in China verfügen über mehr als zwanzigjährige Erfahrungen mit auslandsbezogenen Fällen. In fast allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit China können wir effiziente Lösungen finden, welche den Anforderungen unserer Mandanten entsprechen und deren tatsächliche Anwendung im chinesischen Rechtssystem möglich ist. Wir würden niemals eine elegante gesetzliche Lösung ohne praktische Anwendbarkeit nach chinesischem Recht vorschlagen. Unser wertvollster Aktivposten ist wahrscheinlich der Umstand, dass wir seit mehr als zwanzig Jahren im Rahmen von Vertragsverhandlungen und -entwürfen im Zusammenhang mit China und im Geschäft des Outsourcing und der OEM-Verträge in China seit dessen Entstehung tätig sind.
Chinesische Verträge: Original Equipment Manufacturer (OEMs) und Outsourcing
Unsere Kontakte zu chinesischen Kanzleien unterscheiden uns auch darin, wie wir Angelegenheiten des chinesischen Vertrags- und Unternehmensrechts behandeln. Obwohl wir umfangreiche Kenntnisse im chinesischen Recht haben und unsere mit chinesischem Recht befassten Anwälte mindestens die Hälfte ihrer Zeit in China verbringen, wissen wir, dass sich das chinesische Recht täglich ändert, und arbeiten deshalb fast immer mit einer chinesischen Kanzlei zusammen, um sicherzustellen, dass jeder chinesische Vertrag und jedes chinesische Geschäft, welches wir bearbeiten, umfänglich den Anforderungen des täglichen Änderungen unterworfenen chinesischen Rechts entsprechen. Mit chinesischem Recht meinen wir mehr als nur das Recht, welches in chinesischen Lehrbüchern nachzulesen ist; wir meinen das chinesische Recht, welches täglich durch chinesische Gerichte und Behörden angewandt wird. Outsourcing in China: Fünf Prinzipien für die Reduzierung von Risiken
Die Beherrschung der chinesischen Sprache ist aufgrund der vorherrschenden Anwendbarkeit der chinesischen Vertragsversion entscheidend
Unsere Fähigkeit, direkt in der chinesischen Sprache zu arbeiten, hilft uns in dieser Hinsicht. Dies ermöglicht es uns, alle Verhandlungen direkt in Chinesisch zu führen. Es gibt keine Notwendigkeit für ständige Übersetzungen und Rückübersetzungen, welche zur Zunahme der Kosten und Missverständnisse führen. Wir können sicherstellen, dass die endgültige Version des Vertrages korrekt in der chinesischen Sprache wiedergegeben wird und dies ist entscheidend. Es gibt viele Fallen für unachtsame Geschäftsleute in China und eine der üblichsten ist die zweisprachige Vertragsversion. Ein ausländisches Unternehmen schließt Verträge mit einem chinesischen Unternehmen auf Englisch und Chinesisch ab. Das ausländische Unternehmen geht davon aus, dass beide Vertragsversionen an der englischen Version gemessen werden, sollten irgendwelche Konflikte zwischen beiden auftreten. Das ausländische Unternehmen ist zum Narren gehalten worden. Chinesische Gesetze schreiben vor, dass die einzige durchsetzbare Version in diesen Fällen die chinesische Vertragsversion ist, und in vielen Fällen erfährt das ausländische Unternehmen erst bei dem Versuch der Durchsetzung des chinesischen Vertrages, dass dieser in vielerlei Hinsicht vom englischen Vertrag abweicht. Das ausländische Unternehmen sieht sich nun in der Lage, dass es den Vertrag, welches es angeblich abgeschlossen hatte, nicht durchsetzen kann. Wir haben Fälle über Fälle mit derartigen Problemen gesehen und uns ist bewusst, dass es nur ein sicheres Mittel hiergegen gibt: die Erteilung des Mandats an Ihren eigenen Anwalt, der sowohl die englische Sprache als auch Mandarinchinesisch fließend beherrscht.
Ein Vertrag, der die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte oder der Gerichte Ihres Heimatlandes in Europa vorschreibt, ist keine Lösung. Für die Mehrheit von Verträgen ist die Durchsetzung von Ansprüchen aufgrund eines Vertragsbruchs aus rechtlichen und praktischen Gründen nur mittels eines Verfahrens in China möglich. Wir werden oft von Unternehmen mit der Wahrnehmung von Ansprüchen in den Vereinigten Staaten gegen chinesische Unternehmen beauftragt, welche die Zuständigkeit amerikanischer Gerichte vertraglich befürwortet haben. Das Problem besteht darin, dass, selbst wenn ein Urteil in den Vereinigten Staaten einfach zu erhalten ist, dieses Urteil wenig bis gar keinen Wert im Hinblick auf eine tatsächliche Vollstreckung gegen das chinesische Unternehmen hat. Dafür müssen Sie dann doch nach China gehen und aufgrund Ihres Vertrages dort erneut ein Verfahren anstrengen und dafür müssen Sie sicher sein, dass Ihr Vertrag chinesischem Recht genügt und in China vollständig durchsetzbar ist. Chinesisches Recht stellt tatsächlich starke vertragliche Hilfsmittel für die meisten potentiellen Unternehmenskonflikte zur Verfügung. Wenn jedoch Ihr Vertrag die Existenz derartiger Regeln nicht berücksichtigt, stehen Ihnen diese nicht ohne weiteres zur Verfügung.
Vertretung auf chinesischem Boden
Wir wissen, dass einer der Gründe für unsere Beauftragung durch Mandanten unser Ruf im internationalen Rechtsgeschäft und der hohe Standard unserer Arbeit ist. Wir wissen auch, dass wir viel besser imstande sind, westliche Geschäftsleute und ihre Ziele zu verstehen, als dies eine chinesische Kanzlei könnte, und dass wir derart immer nah am Fall arbeiten können. Was uns in der Mandatsbearbeitung unterscheidet, ist, dass einer unserer Rechtsanwälte (normalerweise Steve Dickinson) jeden Monat mindestens zwei Wochen in China verbringt. Wir tun dies, da es uns erlaubt, (1) unsere engen Beziehungen zu chinesischen Anwälten zu erhalten; (2) die Unternehmens- und rechtliche Situation in China nicht aus den Augen zu verlieren; und (3), am wichtigsten, besser den Ansprüchen unserer Mandanten zu entsprechen. Unsere Anwesenheit in China ist von besonderem Vorteil bei der Betreuung unserer Mandanten in Vertragsverhandlungen in China und bei der Einschätzung des strategischen Terrains hinsichtlich besonders strittiger Fälle.
Unternehmensgründung
Wir haben langjährige Erfahrungen in der Gründung von Unternehmen in China. Steve Dickinson aus unserer Kanzlei wird als einer der weltweit führenden Anwälte im chinesischen Gesellschaftsrecht angesehen und schreibt derzeit den Teil des chinesischen Gesellschaftsrechts in der neuen Ausgabe der bedeutendsten Abhandlung über internationales Gesellschaftsrecht, International Corporate Procedures (Mathew Bender/Jordan's). Steve hat in der jüngsten Vergangenheit wiederholt Vorträge in China über das neue chinesische Gesellschaftsrecht gehalten, welches gerade erst am 1. Januar 2006 in Kraft getreten ist. Selbst chinesische Anwälte haben um Steves Hilfe bei der Auslegung dieses neuen Gesetzeswerkes gebeten, da dieses nach US-amerikanischem Modell entstanden ist und mehr amerikanischem Recht als früheren chinesischen Gesellschaftsrechtsgesetzen ähnelt. Steves Ausbildung in westlichen Rechtssystemen kombiniert mit Kenntnissen der chinesischen Sprache sowie der Gesellschaftsrechtsgeschichte in China machen aus ihm den perfekten Anwalt, um dieses neue Gesetzeswerk zu interpretieren.
Die Überarbeitung des chinesischen Gesellschaftsrechts öffnet des Weiteren mehr Spielraum für ausländische Investitionen in China und schafft hervorragende Möglichkeiten für das Tätigwerden ausländischer Unternehmen sowie Unternehmensgründungen in China.
Die Gründung eines Tochterunternehmens in China weist große Unterschiede im Vergleich zu den USA sowie Europa auf. Hierfür sind weit mehr Voraussetzungen zu erbringen als die Ausfüllung einiger Formulare und die Zahlung einer kleinen Gebühr. Eine solche Gründung setzt voraus, dass das Unternehmen, welches auf den chinesischen Markt gehen will, der chinesischen Regierung die Pläne seiner Vorhaben in China genau erklärt und alle bzw. fast alle notwendigen Genehmigungen im Voraus einholt. In den Vereinigten Staaten und in Europa ist die Gründung und Eintragung eines Unternehmens in der Regel der erste Schritt, um die Lizenzen, Genehmigungen, Kennnummern und Zulassungen für das Tätigwerden des Unternehmens einzuholen. Dies ist nicht so in China. In China müssen diese Lizenzen, Genehmigungen, Kennnummern und Zulassungen eingeholt werden, bevor die Gründung vorgenommen werden kann. Obwohl die Unternehmensgründung und -eintragung in China somit kompliziert und zeitaufwendig ist, besteht der Vorteil, dass das neu gegründete Unternehmen nach erfolgter Eintragung sofort in der Lage ist, seine Geschäftstätigkeit aufzunehmen.
Prozessführung in China
Viele US-amerikanische Unternehmen finden Prozesse in China teuer und schwerfällig. Es gibt zwei Gründe hierfür. Auf der einen Seite müssen die Mandanten normalerweise, da Prozesse in China durch einen chinesischen Rechtsanwalt geführt werden müssen, mit einem amerikanischen Anwalt zusammenarbeiten, welcher nicht unmittelbar mit dem Fall vertraut ist. Zweitens sind, da Verfahren in China in der chinesischen Sprache geführt werden müssen, diese normalerweise mit Unmengen an Übersetzungen vom Chinesischen ins Englische und zurück verbunden.
Kosteneffizienz ist der Schlüssel
Harris & Moure behandelt diese Fälle anders und indem wir dies tun, reduzieren wir Kosten und das verfahrensrechtliche Durcheinander und dessen Verzögerungen. Wir haben langjährige Beziehungen zu herausragenden chinesischen Kanzleien in Shanghai, Peking, Qingdao, Dalian und in verschiedenen anderen Städten überall in China entwickelt. Wir arbeiten direkt mit diesen Kanzleien in der chinesischen Sprache, um sicherzustellen, dass die Kommunikation effizient ist, die Kosten sich im Rahmen halten und beste Tarife erlangt werden. Mit dieser Vorgehensweise haben wir das Vorurteil als falsch bewiesen, dass die Durchsetzung einer Schuld oder die Geltendmachung eines Vertragsbruchs in China "doppelt so schwierig und doppelt so teuer" wie in den USA sei. Wir führen unsere chinesischen Verfahren in der Regel für ungefähr dieselben Kosten, die diese hier haben würden.